Ab wann darf man nur eine Sitzerhöhung im Auto nutzen? Alles, was Sie wissen müssen

Damit Kinder sicher mitfahren, werden sie bis zum 12. Lebensjahr oder zu einer Körpergröße von mindestens 150 cm in einem Kindersitz transportiert. Es ist jedoch zu betonen, dass Babys und Kleinkinder andere Bedürfnisse als ältere Kinder haben. Daher gibt es verschiedene Kindersitze auf dem Markt. Neben den Babyschalen und klassischen Kindersitzen sind auch Sitzerhöhungen erhältlich. Diese sind für größere und ältere Kinder bestimmt, für die noch die Kindersitzpflicht besteht. Ab welchem Alter nur die Sitzerhöhung im Auto? Ab wann darf eine Sitzerhöhung genutzt werden? In unserem Beitrag beantworten wir diese Fragen.

Inhaltsübersicht:

  • Was ist eine Sitzerhöhung für Kinder?
  • Ab wann darf eine Sitzerhöhung genutzt werden?
  • Wie lange wird eine Sitzerhöhung genutzt?
  • Ab wann nur Sitzerhöhung im Auto – Fazit

 

Was ist eine Sitzerhöhung für Kinder?

Spezielle Sitzerhöhungen sind die richtige Wahl bei größeren und älteren Kindern, die noch in einem Kindersitz transportiert werden müssen oder bei denen der Gurt im Auto noch nicht korrekt verläuft. Es ist zu betonen, dass Kindersitzerhöhungen kein eigenen Gurtsysteme haben. In der Praxis bedeutet das, dass das Kind mit dem Gurt des Autos gesichert werden muss. Suchen Sie eine Sitzerhöhung für Ihr Kind? Es gibt drei Varianten:

  • Kindersitzerhöhung mit Rückenlehne – dabei handelt es sich um den sichersten Typ. Sitzerhöhungen dieser Art sind mit einer Rückenlehne mit Kopfstütze und zwei Führungshörnern für den Beckengurt ausgestattet;
  • Kindersitzerhöhung mit Gurtführung – der Beckengurt wird durch Führungshörner kontrolliert. Allerdings gibt es keinen Seitenschutz für den Kopf und Oberkörperbereich;
  • Einfache Kindersitzerhöhung  – dabei handelt es sich um Modelle, die keinen Schutz für den Kopf, die Schulter und das Becken bieten. Einfache Sitzerhöhungen sind daher keine gute Wahl.

Ab wann darf eine Sitzerhöhung genutzt werden?

Eine  Sitzerhöhung, ab welchem Alter? Diese Frage stellen sich viele Eltern, die ihr Kind sicher im Auto transportieren möchten. Es ist zu betonen, dass das Alter eigentlich keine Rolle beim Wechsel von einem klassischen Kindersitz zur Kindersitzerhöhung spielt. Ab wann darf eine Sitzerhöhung genutzt werden? Das ist von der Körpergröße und dem Gewicht Ihres Kindes abhängig.

Sitzerhöhungen, die nach der Kindersitznorm UN ECE Reg. 44 zertifiziert sind, eignen sich für Kinder, deren Gewicht mindestens 15 Kilogramm beträgt. Die neuere Norm UN ECE Reg. 129 richtet sich eher nach der Größe des Kindes. Das Gewicht spielt eine Rolle bei der Wahl einer Sitzerhöhung ohne Rückenlehne. Gemäß der Norm darf eine Sitzerhöhung ohne Rückenlehne erst dann genutzt werden, wenn Ihr Kind mindestens 22 Kilogramm wiegt und über 125 Zentimeter groß ist. 

Wie lange wird eine Sitzerhöhung genutzt?

Experten sind der Meinung, dass die Kinder nicht zu früh eine Sitzerhöhung nutzen sollten. Der Wechsel in eine Sitzerhöhung ist aber dann sinnvoll, wenn der Gurt nicht mehr richtig verläuft – das bedeutet, dass der Kindersitz seine Rolle nicht mehr erfüllt. In Deutschland gilt die Kindersitzpflicht bis zu einer Größe von 150 cm und bis zum Alter von 12 Jahren. Allerdings sollten auch kleine Kinder über zwölf eine Sitzerhöhung verwenden. Warum? Ohne Sitzerhöhung könnte der Beckengurt bei kleineren Kindern während eines Verkehrsunfalls in den Bauchraum des Kindes rutschen und seine inneren Organe verletzen.

Ab wann nur Sitzerhöhung im Auto – Fazit

Es ist nicht zu leugnen, dass solide Kindersitzerhöhungen einige wichtige Vorteile haben. Sie sind nicht so schwer wie klassische Kindersitze. Problemlos lassen sich die Sitzerhöhungen von einem Fahrzeug ins andere bringen. Sie sind auch platzsparend, leicht zu handhaben und werden deutlich günstiger als klassische Kindersitze angeboten. Vergessen Sie jedoch nicht, dass Kindersitzerhöhungen weniger Schutz als Kindersitze bieten. Es ist also empfehlenswert, einen Kindersitz möglichst lange zu nutzen. 

Autor:
Zertifikat
Avionaut-Experte
Veröffentlicht: 31.03.2023

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